Die Grundversicherung deckt die Basis. Was darüber hinausgeht, entscheiden Sie.

PRO VITA Beraterin begrüsst Kunden nach erfolgreichem Beratungsgespräch zu Zusatzversicherungen

Die obligatorische Grundversicherung deckt die medizinische Grundversorgung. Nicht mehr und nicht weniger. Wer im Spital ein Zweibettzimmer möchte, bei Zahnkosten abgesichert sein will oder sich bei Behandlungen im Ausland keine Sorgen machen möchte, braucht eine oder mehrere Zusatzversicherungen.

Zusatzversicherungen sind freiwillig. Und sie sind nicht alle gleich viel wert. Welche sich für Ihre Situation wirklich lohnen, hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Gesundheitszustand und dem richtigen Abschlusszeitpunkt ab. Letzteres ist bei Zusatzversicherungen entscheidender als bei der Grundversicherung. Denn anders als dort besteht für die Versicherungsgesellschaften keine Aufnahmepflicht.

Die wichtigste Regel zuerst: Zusatzversicherungen vor dem Wechsel der Grundversicherung prüfen

Zusatzversicherungen werden nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) abgeschlossen, nicht nach KVG. Das bedeutet: Die Krankenkasse kann Sie ablehnen oder Vorbehalte setzen. Bestimmte Erkrankungen oder Behandlungen werden dann von der Deckung ausgeschlossen. Wer seine Grundversicherung wechselt und dabei hofft, anschliessend auch die Zusatzversicherungen zu wechseln, kann eine böse Überraschung erleben, denn eine Aufnahme ist nicht garantiert.

Wichtig: Kündigen Sie bestehende Zusatzversicherungen erst dann, wenn Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters in der Hand halten und nicht vorher. Wer zu früh kündigt, riskiert, ohne Deckung dazustehen, falls die Aufnahme abgelehnt wird oder mit Vorbehalten erfolgt.

Alles zu Fristen, Kündigung und der richtigen Reihenfolge beim Wechsel finden Sie auf unserer Seite zum Krankenkassenwechsel.

Spitalzusatzversicherung: Mehr als nur ein besseres Zimmer

Die Grundversicherung deckt einen Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton. Wer mehr Komfort, freie Spitalwahl schweizweit oder einen bestimmten Arzt möchte, braucht eine Spitalzusatzversicherung.

Es gibt vier Varianten:

Allgemeine Abteilung schweizweit (Mehrbettzimmer)Sie bleiben in der allgemeinen Abteilung, können aber das Spital frei in der ganzen Schweiz wählen, ohne die Einschränkungen des Wohnkantons. Die günstigste Variante, aber oft unterschätzt: Wer in einem ländlichen Kanton wohnt oder für einen Spezialisten in eine andere Region möchte, profitiert direkt davon.
Halbprivat (Zweibettzimmer)Zweibettzimmer, freie Arztwahl im Spital und Behandlung durch einen leitenden Arzt. Klingt eindeutig, ist es aber nicht immer. Drei Dinge, die viele Versicherte nicht wissen:

→ Jede Krankenkasse führt eine eigene Spitalliste. Spitäler, die nicht darauf stehen, sind nicht gedeckt. Auch bei Halbprivat. Vor der Wahl eines Spitals lohnt es sich, die Liste der eigenen Kasse zu prüfen.

→ Freie Arztwahl bedeutet nicht, dass der Chefarzt immer verfügbar ist. Wer in den Ferien ist, behandelt nicht. Man hat das Recht, einen bestimmten Arzt zu wählen aber keine Garantie, dass dieser im Moment des Eingriffs verfügbar ist.

→ In einzelnen Spitälern, insbesondere in der Gynäkologie, arbeiten Ärzte als Belegärzte. Diese rechnen separat ab. Falls ein Belegarzt nicht im Vertrag der Krankenkasse aufgeführt ist, können Mehrkosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen.
Privat (Einzelzimmer)Einzelzimmer, freie Arztwahl, Chefarztbehandlung wo möglich, erweiterte Auslandsdeckung. Das umfassendste Modell und auch das teuerste. Auch hier gilt: Spitallisten und Belegarztsituationen prüfen.
Flex-ModellBei jedem Spitaleintritt entscheiden Sie neu, in welche Abteilung Sie möchten. Klingt flexibel, aber Achtung: Die Kostenübernahme allgemeine Abteilung ist in der Regel voll gedeckt. Für Halbprivat und Privat gilt meist nur eine Teildeckung mit Selbstbehalt. Das Flex-Modell ist günstiger als eine klassische Halbprivat-Versicherung, bietet aber nicht dieselbe vollständige Deckung.

Hinweis für werdende Eltern

  • Bei einigen Krankenkassen ist der Abschluss einer halbprivaten oder privaten Deckungsvariante für Spitalaufenthalte mittels einer vorgeburtlichen Anmeldung nicht möglich. Eine solche Deckung kann erst nach der Geburt und nach Ausfüllen eines Gesundheitsbogens beantragt werden.

  • Bei anderen Anbietern ist ein vorbehaltloser Abschluss auch vorgeburtlich möglich.

Es lohnt sich, dies zu prüfen, und es ist immer ein Thema unserer Beratung für zukünftige Eltern.

Hinweis für Schwangere

Wer schwanger ist und noch keine Halbprivat-Deckung hat, muss wissen, dass ein Abschluss während der Schwangerschaft für Geburtsleistungen nicht mehr greift, da bei Schwangerschaft in den Spitalzusatzversicherungen eine Karenzfrist bestehen kann.

Hohe Franchise? Finanzielle Absicherung bei einem Spitalaufenthalt

Wer mit einer hohen Jahresfranchise Prämien spart, kann im Ernstfall mit einem Eigenanteil von mehreren tausend Franken konfrontiert werden. Selbst bei einem kurzen Spitalaufenthalt. Eine spezifische Absicherungslösung von PRO VITA schützt Sie vor genau diesem Risiko, ohne auf die Prämienersparnis der hohen Franchise verzichten zu müssen.

Zahnversicherung: Der richtige Zeitpunkt ist alles

Die Grundversicherung übernimmt Zahnarztkosten nur in sehr engen Ausnahmen: bei Unfällen, bei bestimmten Erkrankungen des Kausystems.

Füllungen, Kronen, Implantate, Zahnspangen, das alles bezahlen Sie in der Schweiz grundsätzlich selbst.

Zwei Irrtümer begegnen uns in der Beratung regelmässig:

  • Erstens glauben viele Eltern, die Grundversicherung decke Zahnbehandlungen für Kinder vollständig ab. Das stimmt nicht. Die schulzahnärztliche Untersuchung ist gedeckt, die Behandlung in der Regel nicht.

  • Zweitens wird der Abschlusszeitpunkt unterschätzt. Wer wartet, bis eine Behandlung ansteht, hat oft das Nachsehen: Versicherer führen eine Gesundheitsprüfung durch. Bestehende Probleme führen zu Vorbehalten oder einer Ablehnung.

Zahnversicherung für Kinder: So früh wie möglich

Bis zum dritten Lebensjahr ist der Abschluss in der Regel unkompliziert. Meist genügt ein Anruf. Keine Gesundheitsprüfung und direkte Integration in die bestehende Police.

Ab dem Kindergartenalter wird es schwieriger: Je nach Krankenkasse gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Bedingungen. Notiert ein Zahnarzt bei einer Kindergarten- oder Schulzahnkontrolle, dass eine Zahnstellungskorrektur wahrscheinlich notwendig sein wird, müssen Eltern diesen Umstand beim Abschluss einer Versicherung wahrheitsgemäss angeben, was zu einem Vorbehalt auf eben diese Korrektur führen kann. Wer das verschweigt und es kommt zu einer Rückfrage beim Zahnarzt, riskiert eine rückwirkende Aufhebung des Versicherungsvertrags.

Ab einem bestimmten Alter, je nach Kasse etwa drei bis fünf Jahre, verlangen Versicherer ein zahnärztliches Gutachten inkl. Röntgenbilder. Die Kosten dafür tragen die Eltern, egal ob die Aufnahme dann gewährt wird oder nicht.

Der ideale Zeitpunkt ist noch vor der Geburt: Viele Krankenkassen ermöglichen eine vorgeburtliche Anmeldung, bei der das Kind bereits vor der Geburt in die Police aufgenommen wird. Inklusive Zahnzusatzversicherung, ohne Gesundheitsprüfung. Wer das nutzt, sichert sich den umfassendsten Schutz zum günstigsten Zeitpunkt.

Zahnversicherung für Erwachsene: Lohnt es sich noch?

Ja, wenn der Abschluss vor einem konkreten Behandlungsbedarf erfolgt. Eine einzige grössere Behandlung wie ein Implantat (CHF 3'000–5'000) kann die gezahlten Prämien mehrfach aufwiegen. Die meisten Modelle übernehmen 50–90% der Kosten, begrenzt durch ein Jahreslimit.

Wer aufgrund des Zahnstatus keine vollwertige Zahnzusatzversicherung mehr abschliessen kann:

Die Helsana DENTAplus Light ist ohne Gesundheitsprüfung erhältlich (Jahreslimit CHF 300). In Kombination mit der Krankenkassenlösung PRO LIFE ergibt sich auch für Personen mit schwierigem Zahnstatus noch eine sinnvolle Absicherungsstrategie.

PRO LIFE und Zahnkosten

Kinder (bis 20. Altersjahr):

  • 60% Zuschuss an konservierende Zahnbehandlungen, ohne Betragslimite

  • 15% Zuschuss an Zahnstellungskorrekturen (zusätzlich zu den 75% der Helsana TOP/COMPLETA bis max. 10'000 Franken pro Kalenderjahr) ab einem Rechnungsbetrag von CHF 2'000, ohne Betragslimite

  • Voraussetzung: aktive Zusatzversicherung TOP oder COMPLETA im PRO LIFE-Vertrag

Erwachsene (ab 21. Altersjahr):

  • 60% Zuschuss an konservierende Zahnbehandlungen, ab Rechnungsbetrag CHF 2'500, max. CHF 5'000 pro Behandlung/Rechnung

  • Voraussetzung: mindestens ein aktives Versicherungsprodukt im PRO LIFE-Vertrag (Grund- oder Zusatzversicherung)

Freundliche PRO VITA Beraterin im persönlichen Gespräch mit einem Kunden zu Zusatzversicherungen

Welche Zusatzversicherungen machen für Sie Sinn?

Nicht jede Zusatzversicherung lohnt sich für jeden. Unsere Expertinnen und Experten analysieren Ihre bestehende Deckung, zeigen Lücken auf und empfehlen, was in Ihrer Situation wirklich einen Mehrwert bringt. Kostenlos, unabhängig, schweizweit.

Ambulante Zusatzversicherungen: Lücken schliessen, die viele nicht kennen

Ambulante Zusatzversicherungen ergänzen die Grundversicherung bei Leistungen, die zwar im Alltag vorkommen, aber von der Grundversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nicht oder nur teilweise gedeckt sind. Dazu gehören:

  • Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene

  • Alternativ- und Komplementärmedizin (Osteopathie, Homöopathie, TCM u.a.)

  • Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung

  • Fitness- und Präventionsbeiträge

  • Psychotherapie bei nicht anerkannten Therapeuten

  • Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste

  • Auslandschutz bei Reisen (in Ergänzung zur Grundversicherung)

Bei Helsana sind diese Leistungen in den ambulanten Zusatzversicherungsprodukten TOP, SANA, COMPLETA, PRIMEO und WORLD enthalten. Mit unterschiedlichem Deckungsumfang. COMPLETA ist dabei die umfassendste Variante und vereint die Leistungen von TOP und SANA.

Ambulante Zusatzversicherungsprodukte tragen je nach Krankenkasse unterschiedliche Namen und unterscheiden sich teilweise in Deckungsumfang und Leistungsgrenzen. Der exklusive PRO LIFE-Zuschuss von 15% auf Zahnstellungskorrekturen ist jedoch ausschliesslich in Kombination mit den Helsana-Produkten TOP oder COMPLETA im PRO LIFE-Vertrag verfügbar und nicht bei anderen Anbietern.

Auslandversicherung: Wenn die Grundversicherung nicht weit genug reicht

Die Grundversicherung deckt Notfallbehandlungen im Ausland. Aber nur begrenzt. In der EU und im EFTA-Raum gilt das Gegenseitigkeitsprinzip: Sie haben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung des jeweiligen Landes. Ausserhalb dieses Raums ist die Deckung noch eingeschränkter.

Was die meisten nicht wissen: Selbst innerhalb der EU können Kosten entstehen, die die Grundversicherung nicht übernimmt. Etwa Rücktransportkosten in die Schweiz nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung. Diese können schnell CHF 10'000 und mehr betragen.

Eine ambulante Zusatzversicherung mit Auslandskomponente (z.B. Helsana TOP) schliesst diese Lücke: Sie deckt Notfallbehandlungen weltweit, Rücktransporte und in vielen Fällen auch geplante Behandlungen im Ausland.

Für Personen, die eine Auslandsreiseversicherung abschliessen möchten, jedoch nicht in das Zusatzversicherungsprodukt TOP aufgenommen wurden, kann WORLD eine Alternative sein. Im Gegensatz zu TOP ist keine Gesundheitsdeklaration erforderlich. Der Leistungsumfang ist jedoch reduziert und vorbestehende Erkrankungen sind ausgeschlossen.

Die Krankenkassenlösung PRO LIFE: Ein Paket, das mehrere Lücken schliesst

PRO VITA bietet die Krankenkassenlösung PRO LIFE exklusiv als offizieller Dienstleistungs- und Servicepartner an. PRO LIFE ist kein klassisches Versicherungsprodukt, sondern eine Vereinsmitgliedschaft (CHF 60 pro Jahr), die in Kombination mit einem aktiven Helsana-Versicherungsprodukt freiwillige Ergänzungsbeiträge in folgenden Bereichen ausrichtet:

  • Zahnarztkosten Kinder: 60% der Kosten für Zahnbehandlungen ohne Betragslimite

  • Zahnarztkosten Erwachsene: 60% bei Rechnungen über CHF 2'500 (max. CHF 5'000 pro Rechnung)

  • Ergänzender Zuzahlungsbeitrag von 15% auf Zahnstellungskorrekturen bei abgeschlossenen Helsana-Versicherungsprodukten TOP oder COMPLETA mit einer Kostenübernahme von 75% (maximal CHF 10 000 pro Kalenderjahr) eine maximale Kostendeckung von 90%.

Junges Paar informiert sich gemeinsam auf dem Tablet über Zusatzversicherungen und Deckungsoptionen

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Häufige Fragen zu Zusatzversicherungen

Kann ich Zusatzversicherungen jederzeit wechseln?

Nein. Im Gegensatz zur Grundversicherung gibt es bei Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht und keine einheitliche Kündigungsfrist. Die meisten Zusatzversicherungen haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende des Kalenderjahres. Vor einem Wechsel: Erst die Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters abwarten, dann den alten Vertrag kündigen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Zusatzversicherung nach VVG und der Grundversicherung nach KVG?

Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt (KVG), es besteht Aufnahmepflicht und die Prämien sind für alle gleich. Zusatzversicherungen sind freiwillige Verträge nach VVG. Die Krankenkasse kann die Aufnahme ganz ablehen oder Vorbehalte setzen. Wer bereits Vorerkrankungen hat oder älter ist, findet den Abschluss entsprechend schwieriger.

Soll ich Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Krankenkasse haben?

Nicht zwingend. Manche Anbieter gewähren Rabatte bei Bündelung. Wer aber jährlich die günstigste Grundversicherung wählen möchte, sollte Grund- und Zusatzversicherung trennen, damit der Wechsel der Grundversicherung keine Konsequenzen für die Zusatzversicherungen hat.

Gibt es Wartefristen bei Zusatzversicherungen?

Ja, häufig. Bei Spitalzusatzversicherungen gilt für Schwangerschaftsleistungen oft eine Karenzfrist von 9–12 Monaten. Bei Zahnversicherungen sind Karenzfristen von 12 Monaten üblich. Behandlungen, die innerhalb dieser Frist beginnen, sind nicht gedeckt.

Wann lohnt sich eine Spitalzusatzversicherung?

Wenn Ihnen die freie Spitalwahl schweizweit wichtig ist, wenn Sie bei einem planbaren Eingriff einen bestimmten Arzt wählen möchten, oder wenn Sie mehr Komfort im Spital wünschen. Für reine Notfälle ist die Grundversicherung ausreichend. Dort gilt ohnehin das Notfallprinzip und Sie können behandelt werden, wo immer Sie sich befinden.

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