Informationen, Links und Unterlagen rund um die Krankenkasse

Fragen zur Krankenkasse entstehen meist dann, wenn Leistungen, Voraussetzungen oder Abläufe geklärt werden müssen. Diese Seite unterstützt Sie dabei, sich zu orientieren und relevante Themen im Zusammenhang mit der Krankenversicherung in der Schweiz besser einzuordnen.

Eine Person sitzt im Aussenbereich an einem kleinen Tisch und arbeitet an einem Laptop. Vor ihr steht eine Tasse Kaffee, im Hintergrund sind Pflanzen und eine moderne Gebäudefassade zu sehen.

Gesetzliche Grundlagen der Krankenversicherung

Das Schweizer Krankenversicherungssystem basiert auf zwei rechtlichen Grundlagen. Welche Regelung zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob es sich um die Grundversicherung oder um Zusatzversicherungen handelt.
 

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)

Die Grundversicherung ist für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. Sie untersteht dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), welches unter anderem Leistungen, Pflichten der Versicherten sowie die Rahmenbedingungen der Krankenkassen regelt.


Zusatzversicherungen (VVG)

Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung sind freiwillig und unterstehen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Dieses bildet die rechtliche Grundlage für Vertragsabschluss, Leistungen, Vertragsänderungen und Kündigung.

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Krankenkassenlösung PRO LIFE

Neben den gesetzlichen Vorgaben nach KVG und VVG gibt es Krankenkassenlösungen mit spezifischen Voraussetzungen und Ausgestaltungen.
 

Leistungen Krankenkassenlösung PRO LIFE

Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen, welche die Kollektivversicherungslösung des Familienvereins PRO LIFE umfasst.


Ergänzende Informationen für bestimmte Kundengruppen

Je nach Versicherungsmodell oder Vertragsform können zusätzliche Regelungen oder Leistungen relevant sein.
 

Freiwillige Ergänzungsbeiträge für Helsana‑Kundinnen und ‑Kunden

Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für den Erhalt von Zuschüssen für Kundinnen und Kunden von Helsana.


Einreichung von Zahnarztrechnungen im Kollektivvertrag PRO LIFE

Für Kundinnen und Kunden im Kollektivvertrag der Krankenkassenlösung PRO LIFE gelten spezifische Regelungen bei der Einreichung von Zahnarztrechnungen.


Persönliche Beratung

Informationen schaffen Orientierung – die individuelle Einordnung hängt jedoch immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Gerne unterstützen wir Sie dabei, offene Fragen zu klären oder Ihre Situation gemeinsam zu besprechen.