Ein Wechsel lohnt sich. Aber nur, wenn man es richtig macht.

Mann vergleicht Krankenkassenprämien am Laptop zu Hause – unabhängige Beratung durch PRO VITA AG

Jedes Jahr im Herbst werden die neuen Krankenkassenprämien bekannt gegeben. Für viele ist das der Moment, in dem sie zum ersten Mal seit Jahren wieder über einen Krankenkassenwechsel nachdenken. Und das zu Recht: Wer die Krankenkassenprämien vergleicht, stellt oft fest, dass die Unterschiede zwischen den günstigsten und teuersten Kassen je nach Region, Alter und Modell mehrere Hundert Franken pro Jahr betragen.

Wer die Grundversicherung wechseln oder die Krankenkasse kündigen möchte, ist in der Schweiz gut aufgestellt. Sofern man die Fristen kennt und die richtige Reihenfolge einhält. Letzteres ist der entscheidende Punkt, der in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird.

Ein professioneller Krankenkassenvergleich zeigt nicht nur die günstigste Prämie, sondern auch die Unterschiede bei Modellen und Zusatzversicherungen.

Krankenkasse wechseln: Die wichtigsten Fristen

  • Grundversicherung: Kündigung bis Ende November

  • Standardmodell mit Mindestfranchise: Kündigung bis 31. März auf den 30. Juni

  • Zusatzversicherungen: meist 3 Monate Kündigungsfrist auf Ende Jahr

Die Grundregel: Reihenfolge ist alles

Wer die Grundversicherung wechseln möchte, kann das bedenkenlos tun. Die Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingegangen sein, ohne dass man bereits eine neue Kasse gewählt hat. Sie wird auf den 31. Dezember wirksam. Die alte Kasse entlässt Sie erst, wenn die neue Krankenkasse die Aufnahme bestätigt hat und keine ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen oder Betreibungskosten bestehen. Eine Versicherungslücke entsteht also nicht.

Bei den Zusatzversicherungen ist das fundamental anders. Hier gilt: zuerst die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung abwarten, dann erst die bestehenden Zusatzversicherungen kündigen. Nie umgekehrt.

Wer diese Reihenfolge nicht einhält, riskiert im schlimmsten Fall, ohne Zusatzversicherungsschutz dazustehen. Denn die neue Versicherung kann Sie ablehnen, einen Vorbehalt setzen oder erst gar nicht antworten. Wer dann schon gekündigt hat, sitzt ohne Deckung da.

Im Zweifelsfall sollten bestehende Zusatzversicherungen erst gekündigt werden, wenn die Aufnahme bei der neuen Versicherung definitiv bestätigt ist. Eine vorübergehende Überschneidung von Versicherungsverhältnissen ist meist weniger problematisch als der Verlust eines gewünschten Versicherungsschutzes.

Wichtig: Wenn Sie nur die Grundversicherung wechseln, die Zusatzversicherungen aber bei der bisherigen Kasse behalten möchten, muss das im Kündigungsschreiben explizit vermerkt werden. Zum Beispiel: «Diese Kündigung gilt nur für die Grundversicherung. Meine Zusatzversicherungen bleiben unverändert bestehen.»

Die Versicherungsexpertin begrüsst herzlich ihre Kunden bei der Online-Beratung.

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Fristen und Termine im Überblick

Grundversicherung: Kündigung auf Ende Jahr

Die Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingegangen sein. Nicht abgeschickt, sondern eingegangen. Bei einem Wochenende oder Feiertag gilt der letzte davor liegende Arbeitstag.

Die Kündigung gilt auf den 31. Dezember, die neue Versicherung beginnt am 1. Januar.

Grundversicherung mit Mindestfranchise: zusätzliche Kündigung per Ende Juni

Wer die Grundversicherung im Standardmodell mit freier Arztwahl und der gesetzlichen Mindestfranchise abgeschlossen hat (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder), kann zusätzlich per 30. Juni kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 31. März bei der Krankenkasse eingehen. Voraussetzung für den Wechsel ist, dass keine ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen oder Betreibungskosten bestehen und die neue Krankenkasse die Aufnahme bestätigt.

Wer ein alternatives Modell gewählt hat (Hausarzt, HMO, Telmed), hat dieses Kündigungsrecht nicht.

Ausserordentliches Kündigungsrecht bei unterjähriger Prämienerhöhung

Wird eine Prämienerhöhung während des laufenden Jahres vom BAG angeordnet oder genehmigt, haben Versicherte ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Krankenkasse muss die Versicherten mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der neuen Prämie informieren.

Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt der Prämienanpassung möglich. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden.

Kündigung Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen können häufig auf Ende Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Zudem können bei einzelnen Produkten mehrjährige Vertragslaufzeiten vereinbart sein. Massgebend sind jedoch die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung, da je nach Produkt andere Fristen oder Mindestvertragsdauern gelten können.

Krankenkasse kündigen: So gehen Sie vor

Der Ablauf ist einfacher als viele denken. Wer die Grundversicherung kündigen möchte, braucht kein spezielles Formular und keinen Grund. Ein formloses Schreiben mit Namen, Adresse, Versicherungsnummer und dem gewünschten Kündigungsdatum reicht aus. Wichtig ist einzig, dass das Schreiben rechtzeitig bei der Kasse eingeht. Entscheidend ist nicht der Versand, sondern das rechtzeitige Eintreffen bei der Krankenkasse.

Checkliste für die Kündigung der Grundversicherung:

  • Versicherungsnummer bereithalten (auf der Versicherungskarte)

  • Kündigungsschreiben mit Name, Adresse, Versicherungsnummer und Kündigungsdatum verfassen

  • Schreiben per Einschreiben oder A-Post Plus versenden

  • Sendungsbeleg aufbewahren

  • Bestätigung der Kasse abwarten

Kündigungsvorlagen für Grund- und Zusatzversicherung stehen auf priminfo.admin.ch kostenlos zum Download bereit. PRO VITA übernimmt für ihre Kunden die Kündigung. Für den Fall, dass es zeitlich sehr knapp werden sollte, empfehlen wir unseren Kunden, die Kündigung direkt bei einer Agentur vorbeizubringen.

Wie die Kündigung verschickt werden soll

  • Per Einschreiben ist nach wie vor die sicherste Methode. Das Einschreiben erleichtert den Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde. Da für die Frist grundsätzlich das Eingangsdatum bei der Krankenkasse massgebend ist, sollte die Kündigung nicht erst am letzten Tag verschickt werden.

  • Heute wird häufig auch A-Post Plus verwendet. Das Schreiben wird mit einer Sendungsnummer versehen und der Eingang beim Empfänger digital bestätigt.

  • Einige Krankenkassen akzeptieren einen eingescannten, unterschriebenen Scan des Kündigungsschreibens per E-Mail. Ob das bei Ihrer Kasse möglich ist, erkundigen Sie sich direkt dort. Eine rein formlose E-Mail ohne Unterschrift ist in der Regel nicht gültig.

  • Telefonische Kündigungen sind nicht zu empfehlen. Die Beweispflicht liegt beim Versicherten und ohne schriftlichen Nachweis ist ein Telefonanruf nicht belegbar.

  • Wenn es zeitlich knapp wird: Die Kündigung kann auch persönlich an einer Agentur der Krankenkasse abgegeben werden. Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen. Achtung: Vereinzelt kommt es vor, dass Agenturen am letzten Kündigungstag geschlossen bleiben. Falls Sie diesen Weg wählen, gehen Sie lieber einen Tag früher.

Nicht nur auf den Preis schauen – auf die Leistungen kommt es an

Der häufigste Fehler beim Krankenkassenwechsel ist nicht die falsche Frist. Es ist die falsche Priorität. Wer ausschliesslich auf die günstigste Prämie schaut, verliert dabei manchmal den Blick auf das, was die Versicherung eigentlich leisten soll.

Was nützt eine Prämie von CHF 20 weniger pro Monat, wenn die neue Zusatzversicherung Leistungen nicht mehr abdeckt, auf die Sie bisher gezählt haben? Ein Blick auf die Produktbeschreibungen reicht dafür oft nicht. Die relevanten Unterschiede stecken in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und in den Leistungstabellen.

Konkret bedeutet das: Vergleichen Sie nicht nur Prämien, sondern auch Deckungsumfang, Jahreslimiten, Karenzfristen und Ausschlussgründe. Und falls Sie unsicher sind: Genau dafür gibt es unabhängige Beraterinnen und Berater wie PRO VITA, die mehrere Versicherungen kennen und vergleichen können.

Ein weiterer Punkt: Wer beim Antrag der neuen Versicherung nicht vollständig und wahrheitsgemäss antwortet, riskiert eine spätere Aufhebung des Vertrags. Eine Antragsdeklarationspflichtverletzung kann dazu führen, dass der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgehoben wird. Mit der Folge, dass bezahlte Leistungen zurückgefordert werden können und künftig kein Versicherungsschutz mehr besteht.

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Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

Kann ich die Grundversicherung kündigen, ohne bereits eine neue Kasse zu haben?

Ja. Die alte Krankenkasse entlässt Sie erst dann, wenn sie die Nachversicherungsbestätigung der neuen Kasse erhalten hat. Eine Versicherungslücke entsteht deshalb nicht. Sie können die Kündigung also aussprechen und sich dann in Ruhe eine neue Kasse suchen. Finden Sie keine passende oder entscheiden Sie sich um, bleibt die bestehende Deckung automatisch bestehen.

Was passiert, wenn ich die Kündigung zu spät einschicke?

Die Kündigung ist für dieses Jahr ungültig und Sie bleiben für ein weiteres Jahr bei der bisherigen Kasse versichert. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingegangen sein und nicht erst dann abgeschickt werden.

Kann ich die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherungen behalten?

Ja. Die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen können getrennt gewechselt werden. Wenn Sie nur die Grundversicherung kündigen, vermerken Sie das explizit im Kündigungsschreiben. Die bisherige Kasse darf Ihnen bei einem Wechsel der Grundversicherung die Zusatzversicherungen nicht kündigen.

Was ist, wenn ich versehentlich bei zwei Kassen eine Grundversicherung abgeschlossen habe?

In der Grundversicherung gilt ein gesetzliches Doppelversicherungsverbot. Die Mitgliedschaft bei der alten Kasse endet erst, wenn die neue Kasse der alten die Nachversicherungsbestätigung zugestellt hat. Prämien müssen nicht doppelt bezahlt werden. Melden Sie sich in diesem Fall direkt bei Ihren Kassen und klären Sie die Situation schriftlich.

Lohnt sich der Wechsel jedes Jahr?

Bei der Grundversicherung lohnt es sich, die Prämien jedes Jahr im Herbst zu prüfen. Der Wechsel selbst verursacht keinen Aufwand, wenn man ihn rechtzeitig angeht und die Einsparungen können über mehrere Jahre beträchtlich sein. Bei den Zusatzversicherungen ist ein jährlicher Wechsel weniger empfehlenswert, da Gesundheitsprüfungen, Karenzfristen und potenzielle Ablehnungen das Risiko erhöhen.

Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich, wenn Sie für vergleichbare Leistungen weniger Prämien bezahlen. Da die Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen gesetzlich identisch sind, können durch einen Wechsel je nach Wohnort, Alter, Franchise und Versicherungsmodell mehrere Hundert Franken pro Jahr eingespart werden.

Bei Zusatzversicherungen sollte nicht nur der Preis verglichen werden. Achten Sie auch auf Leistungen, Limiten, Karenzfristen und allfällige Ausschlüsse. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn die neue Versicherung Ihren Bedürfnissen mindestens gleich gut entspricht wie die bisherige.

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