Versicherungsleistungen
Deckt die Grundversicherung auch Zwischenfälle im Ausland?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten von Behandlungen, die in Notfällen im Ausland erbracht werden oder in der Schweiz nicht erbracht werden können. Ein Notfall liegt vor, wenn der Versicherte bei einem vorübergehenden Auslandaufenthalt eine medizinische Behandlung benötigt und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen oder möglich ist.
Für diese Leistungen wird höchstens der doppelte Betrag der Kosten übernommen, die in der Schweiz vergütet würden. Aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss der Ferien- und Reiseversicherung VACANZA.
Welche Leistungen deckt die Grundversicherung bei einem Spitalaufenthalt?
Die Grundversicherung übernimmt die Aufenthaltskosten auf der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton des Versicherten.
Bei stationärer oder teilstationärer Behandlung in einem anderen Kanton übernimmt die Kasse höchstens die Kosten nach dem Tarif, der im Wohnkanton des Versicherten gilt.
Welche Leistungen umfasst die Mutterschaft?
Die Mutterschaft umfasst die Schwangerschaft und Geburt sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. Auf Leistungen für Mutterschaft muss weder eine Jahresfranchise noch ein Selbstbehalt bezahlt werden.
Soll das Baby vor Geburt versichert werden?
Ja, denn viele Versicherungsprodukte können bereits vor der Geburt beantragt werden. Ist das Kind auf der Welt, müssen Sie lediglich den Vornamen und das Geburtsdatum melden.
Was bezahlt die Grundversicherung für Zahnbehandlungen?
Die obligatorische Grundversicherung deckt nur Zahnbehandlungen, wenn es sich um Erkrankungen des Kausystems oder um Allgemeinerkrankungen handelt. Ein Abschluss einer Zusatzversicherung ist für Zahnbehandlungen daher empfehlenswert.
Ferien - habe ich an alles gedacht?
Damit Sie sich vor den Ferien nicht jedes Mal den Kopf zerbrechen müssen, gibt es die Dauer-Reise- und Ferienversicherung
VACANZA. Die praktische Zusatzversicherung ist bereits ab Fr. 2.50 pro Monat erhältlich und bietet Ihnen weltweite Deckung ohne summenmässige Limitierung.
Beteiligt sich die PROVITA an mein Fitness-Abo?
Die Kosten eines Fitness-Abos fallen nicht in die Leistungen der Grundversicherung. Sofern Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie folgende Rückerstattung pro Kalenderjahr:
PRIMA Basic
PRIMA Standard
PRIMA Top
50%, max. CHF 250.-
75%, max. CHF 200.-
90%, max. CHF 500.-
Wie sieht es mit Brillen aus?
Aus der Grundversicherung erhalten Sie für Brillengläser und Linsen CHF 180.- pro Kalenderjahr für Kinder und alle 5 Jahre für Erwachsene. Sofern Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie zusätzlich zur Grundversicherung folgende Rückerstattung innert 2 Kalenderjahren:
PRIMA Basic 75%, max. CHF 250.- innert 2 Kalenderjahren
PRIMA Standard 75%, max. CHF 150.- pro Kalenderjahr
PRIMA Top 75%, max. CHF 500.- innert 2 Kalenderjahren