Die gesetzliche Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Teil, der einmal pro Kalenderjahr bezahlt werden muss (Franchise genannt), und 10% der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt genannt). Der Selbstbehalt ist allerdings auf CHF 700.- (Kinder max. CHF 350.-) pro Kalenderjahr limitiert. Massgebend für die Erhebung der Franchise und des Selbstbehaltes ist immer das Behandlungsdatum.
Franchise und Selbstbehalt gelten nur bei den Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung. Die ordentliche Franchise beträgt für junge Erwachsene (19-25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahre) CHF 300.- und kann freiwillig gegen eine Prämienreduktion erhöht werden.
Erwachsene und junge Erwachsene
Franchise 500
Franchise 1'000
Franchise 1'500
Franchise 2'000
Franchise 2'500
max. Rabatt CHF 140/Jahr
max. Rabatt CHF 490/Jahr
max. Rabatt CHF 840/Jahr
max. Rabatt CHF 1'190/Jahr
max. Rabatt CHF 1'540/Jahr
Kinder
Franchise 100
Franchise 300
Franchise 500
max. Rabatt CHF 70/Jahr
max. Rabatt CHF 210/Jahr
max. Rabatt CHF 350/Jahr
Ja, denn die PROVITA ist überzeugt mit HMO eine interessante Alternative zur konventionellen Grundversicherung SANA anbieten zu können. Als HMO Versicherter profitieren Sie zudem von einem Rabatt für die Grundversicherung.
Die HMO Gesundheitszentren befinden sich in Zürich (Affoltern, Oerlikon, Stadelhofen, Wiedikon, Winterthur) Aarau, Bern, Biel, Lugano, Luzern, Schwyz, St.Gallen. Weitere Informationen zu HMO finden Sie auf unserer Produkteübersicht.
Natürlich, denn unser Ziel ist es, unserem Kunden eine Versicherung nach Mass anzubieten. Da die Bedürfnisse jedes Menschen unterschiedlich sind, bieten wir Ihnen bereits in der Grundversicherung verschiedene Modellen an.
In der MEDICASA erhalten Sie zusätzlich einen Rabatt auf die Grundversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Produkteübersicht.
Falls Sie berufstätig sind und mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie durch Ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. In diesem Fall benötigen Sie in der Grundversicherung keine Unfalldeckung und können diese somit ausschliessen.
In den Zusatzversicherungen ist die Unfalldeckung überall eingeschlossen und kann nicht gestrichen werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit nachzusehen, ob auch Ihr Hausarzt in einem Hausarztmodell mitarbeitet.
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