Bei der PROVITA Gesundheitsversicherung AG stehen Sie als Mensch und Kunde im Mittelpunkt. Dies spüren Sie bereits bei unserer Organisation, welche sich nach den Bedürfnissen unserer Kunden richtet. Name und Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin finden Sie auf Ihrer Versicherungspolice.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr.
Weiter können Sie das Team per Fax unter 052 260 02 04 oder per E-Mail info@provita.ch erreichen.
Die Originalrechnungen sind versehen mit Name und Versicherungsnummer, oder der Adressettikette die die PROVITA Ihren Versicherten zur Verfügung stellt, an folgende Adresse zu senden:
PROVITA Gesundheitsversicherung AG
Brunngasse 4
Postfach
8401 Winterthur
Laut Gesetz können Sie Ihre obligatorische Grundversicherung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist per Ende Juni oder Ende Dezember kündigen. Bei der Mitteilung der neuen Prämien können Sie Ihre Grundversicherung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist wechseln. Besitzen Sie eine besondere Versicherungsform wie das Hausarztmodell oder wählbare Jahresfranchise, dann können Sie nur auf Ende Jahr wechseln.
Die Kündigungsfristen in der Grundversicherung werden per Gesetz geregelt und gelten somit für alle Krankenkassen. Anders sieht es bei den Zusatzversicherungen aus. Hier können minimale Versicherungsdauer und Kündigungstermine von Kasse zu Kasse variieren.
Bei der PROVITA Gesundheitsversicherung AG können die Zusatzversicherungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende Jahr gekündigt werden. Die minimale Vertragsdauer beträgt ein Jahr.
Hier haben Sie die Möglichkeit nachzusehen, ob auch Ihr Hausarzt in einem Hausarztmodell mitarbeitet.
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