"Wie man sich bettet, so liegt man"
Mit den verschiedenen Spitalzusatzversicherungen der PROVITA haben Sie die Möglichkeit Ihren Spitalaufenthalt Ihren Bedürfnissen anzupassen. In der gesetzlichen Grundversicherung ist der Spitalaufenthalt nur für den Wohnkanton in der allgemeinen Abteilung vorgesehen (ausser im Notfall). Mit den Spitalzusatzversicherungen genießen Sie eine größere Wahlfreiheit wie: Aufenthalte in der ganzen Schweiz, Ein- oder Zweibettzimmer, flexible Wahl der Abteilung vor Spitaleintritt. Und dies bei Krankheit, Mutterschaft (nach Ablauf der Karenzfrist) und Unfall.
- Personen, denen die Deckung aus der gesetzlichen Grundversicherung nicht
genügen
- Personen die gerne flexibel sind
- Kinder und Ungeborene
| Leistungen | Allgemein | Hotela | ProFlex |
|---|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen | |||
| Auslandaufenthalt | |||
| Gemeindekranken- pflege, Haushilfe | |||
| Mutterschaft | * | ||
| Spitalaufenthalt | ** | ||
| Psychiatrische Klinik | |||
| Transportkosten | |||
| Rooming-in |
| Leistungen | Halbprivat | Halbprivat Spitalliste | Privat |
|---|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen | |||
| Auslandaufenthalt | |||
| Gemeindekranken- pflege, Haushilfe | |||
| Mutterschaft | |||
| Spitalaufenthalt | |||
| Psychiatrische Klinik | |||
| Transportkosten | |||
| Rooming-in |
Hier haben Sie die Möglichkeit nachzusehen, ob auch Ihr Hausarzt in einem Hausarztmodell mitarbeitet.
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