"Jeder Zeit gut versichert"
Seit dem 1.1.1996 müssen alle Bewohner der Schweiz obligatorisch für Krankenpflege versichert sein. Die Leistungspflicht wird durch das Krankenversicherungsgesetz KVG bestimmt und ist bei allen Krankenkassen gleich. Bei der PROVITA haben Sie drei Möglichkeiten sich zu versichern.
SANA - freie Arztwahl mit ordentlichen Prämien
MEDICASA – eingeschränkte Arztwahl mit bis zu 10% Rabatt auf den ordentlichen Prämien
HMO – eingeschränkte Arztwahl mit bis zu 10% Rabatt auf den ordentlichen Prämien
SANA - Personen die nicht auf die freie Arztwahl verzichten wollen
MEDICASA - Personen die auf die freie Arztwahl verzichten wollen und einen Hausarzt gemäss Hausarztliste der PROVITA wählen
HMO - Personen die auf die freie Arztwahl verzichten wollen und ein HMO Gruppenpraxis gemäss PROVITA HMO-Liste wählen
| Leistungen | SANA | MEDICASA | HMO |
|---|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen | |||
| Stationäre Behandlungen im Wohnkanton | |||
| Freie Arztwahl |
Hier haben Sie die Möglichkeit nachzusehen, ob auch Ihr Hausarzt in einem Hausarztmodell mitarbeitet.
mehr...