Versicherte, deren steuerbares jährliches Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt (je nach Kanton und Zivilstand verschieden), haben Anspruch auf eine Verbilligung Ihrer Krankenkassenprämien, auch individuelle Prämienverbilligung (IPV) genannt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie durch Anklicken des betreffenden Kantons.
Hier haben Sie die Möglichkeit nachzusehen, ob auch Ihr Hausarzt in einem Hausarztmodell mitarbeitet.
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