Die obligatorische Grundversicherung garantiert eine umfassende medizinische Grundversorgung und übernimmt bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern das Unfallrisiko mitversichert ist, folgende Leistungen:
Die gesetzliche Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Teil, der einmal pro Kalenderjahr bezahlt werden muss (Franchise genannt) und 10% der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt = max. CHF 700.-, Kinder max. CHF 350.-, pro Kalenderjahr).
Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene/junge Erwachsene ab 19 Jahren CHF 300.- und kann freiwillig gegen eine Prämienreduktion, erhöht werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit nachzusehen, ob auch Ihr Hausarzt in einem Hausarztmodell mitarbeitet.
mehr...