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SANA

Die obligatorische Grundversicherung garantiert eine umfassende medizinische Grundversorgung und übernimmt bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern das Unfallrisiko mitversichert ist, folgende Leistungen:

Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen bei einem Arzt, Chiropraktor oder Hebamme
Ärztlich verordnete, kassenpflichtige Medikamente
Ärztlich verordnete Behandlungen durch anerkannte Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden
Krankenpflege zu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim
Stationäre Behandlungen
Allgemeine Abteilung eines zugelassenen Spitals des Wohnkantons
Weitere Beiträge
  • Prävention
  • Mutterschaft
  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel
  • Transportkosten
  • Badekuren
  • Zahnbehandlung bei schwerer Krankheit
  • Behandlung im Ausland bei Notfällen
Gesetzliche Kostenbeteiligung

Die gesetzliche Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Teil, der einmal pro Kalenderjahr bezahlt werden muss (Franchise genannt) und 10% der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt = max. CHF 700.-, Kinder max. CHF 350.-, pro Kalenderjahr).

Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene/junge Erwachsene ab 19 Jahren CHF 300.- und kann freiwillig gegen eine Prämienreduktion, erhöht werden.

Ausschluss des Unfallrisikos
Personen, die mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitstätig sind, werden automatisch vom Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Die Unfallkomponente kann somit gegen eine Prämienreduktion aus der Grundversicherung ausgeschlossen werden.

Telefon-Service

052 260 02 02

Hausarztliste

Hier haben Sie die Möglichkeit nachzusehen, ob auch Ihr Hausarzt in einem Hausarztmodell mitarbeitet.
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